Doppelschaukel Robinienholz DIN EN 1176

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Robinienholz Doppelschaukel Art.Nr G525RS für den öffentlichen Bereich DIN EN 1176... mehr
Produktinformationen "Doppelschaukel Robinienholz DIN EN 1176"

Robinienholz Doppelschaukel
Art.Nr G525RS für den öffentlichen Bereich DIN EN 1176

-Sicherheitstechnisch geprüft durch unabhängigen
Sachverständigen nach DIN EN 1176
geeignet für öffentliche Spielplätze wie z.B
-Kindergärten
-Kommunen
-Hotels usw.
- inkl. 2 Sicherheitsschaukelsitze mit Ketten Art.Nr. 2415
- inkl. 4 Edelstahlschaukelhaken Art.Nr. 2416
-Standfüße Robinie Durchmesser ca. 12-16 cm
-Querbalken Robinie Durchmesser ca. 16-20 cm
-Breite 4,00 m Höhe ca. 2,50 m
-Montagezubehör enthalten
-Lieferzeit ca. 10 Tage.

Schaukel ROBINIENHOLZ NATUR
Durch die natürliche Form und Charakteristik der geschliffenen Robinienstämme
ist jede Kinderschaukel ein Unikat!
Die naturgewachsenen Robinienstämme können erheblich im Durchmesser abweichen.
Eine Abweichung um mindestens 30 Prozent ist zu tolerieren.
Wir empfehlen die Behandlung der Oberfläche mit Holzgrundieröl
und der Kopfenden mit unserer Hirnholzversiegelung.

Wir empfehlen die Schaukelbalken nach dem Einbau nachzuschleifen.
Beachten Sie die Hinweise im Katalog "Holz - ein natürlicher Werkstoff"


Robinienholz für Ihre Gartengestaltung! Robinie ist das härteste und
dauerhafteste Holz Europas (Resistenzklasse I).
Das Holz der Robinie ist schwer und hart, mit entsprechend guten
Festigkeitswerten, die deutlich über denen anderer Harthölzer
(z.B. Eiche, Edelkastanie) liegen. Es weist eine sehr große
Zähigkeit und hohe Elastizität auf.

Bei Schaukeln aus Robinienholz sind Trockenrisse zulässig und kein Reklamationsgrund.
Zulässig sind ausserdem Verfärbungen durch:
- Witterungseinflüsse und Bewitterung
- Gerbsäurereaktion
(z. B. schwarzblaue Verfärbungen durch Eisen-Gerbstoff-Reaktion).

Bitte beachten Sie:
Bewitterungsbedingte Verfärbungen treten auch schon bei der Lagerung auf.
Sollten Sie Hölzer mit diesen Verfärbungen erhalten ist das kein Reklamationsgrund.
Unter den Verfärbungen ist das Holz gesund!

Rissbildung stellt kein erhöhtes Gefahrenpotential gemäß DIN 7926-1/ Abschn. 4.2.7 dar.

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